Viele Fragen beschäftigen unsere Kunden zur Zeit.
Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
Gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen sind bis zum 15. September 2024 zu prüfen und ggfls. zu optimieren
Die EnSimiMaV verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie sollen u.a. ihre Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.
Ist der Einbau einer Wärmepumpe möglich?
Welche Förderungen gibt es dafür?